Zur Abmahnung von Benjamin Berndt („Ben Ungeskripted“) gegen Rafid Kabir

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Der Podcast-Host Benjamin Berndt hat den von unserer Kanzlei vertretenen Content Creator Rafid Kabir wegen eines Instagram-Videos abgemahnt. Wegen der damit verbundenen Medienberichterstattung ordnen wir den Vorgang juristisch wie folgt ein:

Mit Abmahnung vom 08.09.2026 fordert die Kanzlei Schertz Bergmann für Benjamin Berndt eine Unterlassung wegen eines Videos, das unser Mandant am 16.08.2026 auf seinem Instagram-Account veröffentlicht hat. In diesem bewertet er Äußerungen von Herrn Berndt in einer Podcast-Folge mit dem AfD-Politiker Ulrich Siegmund. Der Anwalt von Herrn Berndt beanstandet, dieser sei unvollständig zitiert worden.

Zuschauer müssten annehmen, Berndt vertrete selbst die Theorie, die „weiße Rasse“ sei anderen überlegen, insbesondere intellektuell. Tatsächlich habe er Siegmund mit dieser These lediglich konfrontiert; es habe sich erkennbar um einen Vorhalt gehandelt, der von Siegmund beantwortet werden sollte, nicht um eine eigene Meinung. Das Zitat war mit drei Texteinblendungen unseres Mandanten unterlegt worden: „Rassentheorie ist wieder im Trend“, „Die Banalität des Bösen“ und „So hat es damals auch angefangen Margot Friedländer“.

Nach Prüfung der Abmahnung haben wir den verfolgten Unterlassungsanspruch mit Schreiben vom heutigen Tage zurückgewiesen. Die Bewertungen unseres Mandanten sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Herr Berndt wird nicht verkürzt, sondern kontextgerecht zitiert. Herr Berndt konfrontiert den AfD-Politiker Siegmund nicht lediglich mit einer Bewertung des Verfassungsschutzes. Im Anschluss an die Wiedergabe einer Bewertung des Verfassungsschutzes schließt er vielmehr eigene Überlegungen an, unter anderem mit den Worten „wenn du es mal unemotional rauszoomst“. Er erörtert, aus welchen Gründen die in der AfD Sachsen-Anhalt vorhandenen Vorstellungen, wonach „weiße Deutsche“ besser seien als andere Menschen, durch deren Mitglieder nicht von allen pauschal abgelehnt würden. Dabei führt er selbst „Argumente“ an, die diese Vorstellungen stützen, unter anderem mit der rhetorischen Frage, wie viele Erfindungen in den letzten 500 Jahren aus Europa und wie viele aus Afrika gekommen seien und woran das liege. Er beantwortet diese selber mit den Worten: „Und dann zu sagen, das war reiner Zufall“, sei „auch schon schwierig.“

Die von unserem Mandanten vorgenommenen Bewertungen richten sich gegen diese von Herrn Berndt selbst angestellten Überlegungen, wonach es rationale Gründe dafür geben könne, dass „weiße Menschen“ anderen gegenüber höherwertig sind. Die Äußerungen unseres Mandanten sind im Rahmen der von Art. 5 des Grundgesetzes geschützten Meinungsfreiheit zulässig.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Rafid Kabir vertritt, erklärt hierzu: „Wer vor einem Millionenpublikum versucht, rationale Erklärungen dafür zu finden, dass AfD-Anhänger die Gleichheit von Menschen in Zweifel ziehen, ohne sich deutlich zu distanzieren, muss entsprechende Kritik aushalten. Gerade ein Podcaster, der sich angeblich der Meinungsfreiheit verpflichtet fühlt, sollte dies wissen. Die Abmahnung ist aus meiner Sicht Teil einer PR-Strategie, um die öffentliche Diskussion um die politisch fragwürdige Ausrichtung des Podcasts zu beeinflussen. Die Meinungsäußerung von Rafid Kabir ist rechtlich zulässig. Wenn Herr Berndt seine Äußerungen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren diskutieren will, ist unser Mandant hierzu bereit.“

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge