Im Verfahren der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin erklären lassen, gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin kein Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach die Betreiberinnen der Buchhandlung nicht als „politische Extremisten“ bezeichnet werden dürfen, ist damit rechtskräftig.
In einem Schriftsatz des BKM an das Verwaltungsgericht heißt es wörtlich:
„Die Beklagte wird sich künftig nicht in Bezug auf die Klägerinnen dahingehend äußern, diese seien ‚politische Extremisten‘, wenn dies so geschieht, wie im Interview in der ZEIT vom 18. März 2026. Dies gilt unter der Voraussetzung eines unveränderten Sachverhalts und auch unabhängig von der Durchführung des Hauptsacheverfahrens.“
Zudem hat der BKM erklärt, die Verfahrenskosten des Hauptsacheverfahrens zu übernehmen. Die Kosten des Eilverfahrens muss die Behörde bereits aufgrund der Entscheidung des Eilverfahrens tragen.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der das Verfahren geführt hat, erklärt hierzu: „Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt. Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren. Wäre Herr Weimer anständig, müsste er den ausgezeichneten Buchhandlungen endlich den Buchhandlungspreis auszahlen, wie es die unabhängige Jury beschlossen hat.“
Derweil werden die Klageverfahren der betroffenen Buchhandlungen gegen das sog. Haber-Verfahren und den Ausschluss vom Buchhandlungspreis fortgeführt. Wann die Verwaltungsgerichte Köln und Berlin entscheiden, ist noch nicht abzusehen.

