Nach Hinweis des Verwaltungsgerichts: Senatorin Günther-Wünsch korrigiert Falschbehauptung

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Im Verfahren der Jugendstadträtin des Bezirks Neukölln, Sarah Nagel, hat Senatorin Katharina Günther-Wünsch dem Verwaltungsgericht Berlin durch die Senatsverwaltung mitteilen lassen, dass die im Streit stehende Behauptung nicht wiederholt wird. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Kammer der Argumentation des Antrags nach vorläufiger Würdigung folgt und angeregt, dass sich die Antragsgegnerin „ausdrücklich zum Wahrheitsgehalt der Äußerung und zur Frage, ob sie künftig wiederholt werden wird, positioniert.“

Gegenstand des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war eine Äußerung von Senatorin Günther-Wünsch im Abgeordnetenhaus, mit der sie behauptete, es gäbe „ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt.“ Diese Behauptung ist nach Auffassung des Gerichts im Sinne eines gegen die Antragstellerin laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu verstehen. Ein solches Verfahren wurde aber nicht eingeleitet.

„Mit dem Eingeständnis der Senatsverwaltung ist rechtlich geklärt, dass die von Frau Günther-Wünsch aufgestellte Behauptung falsch war. Das Ziel des Verfahrens ist erreicht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Sarah Nagel im Verfahren vertritt. „Es ist bedauerlich, dass die Senatsverwaltung erst durch ein gerichtliches Verfahren dazu zu bewegen war, sich eindeutig zu äußern. Wir haben Frau Günther-Wünsch außergerichtlich die Gelegenheit zur Korrektur gegeben, diese Möglichkeit wollte sie aber offensichtlich nicht wahrnehmen.“

Prozessual ist nun eine Erledigung des Verfahrens eingetreten. Das Verwaltungsgericht wird nun noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Die Kosten dürften nach dem Sach- und Streitstand dem Land Berlin auferlegt werden.

Pressemitteilung aufgegriffen:

Tagesspiegel: Angebliche Ermittlungen wegen „Strafvereitelung im Amt“ …

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Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge