Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war entsprechende Äußerung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer in der ZEIT. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung im Verfahren vertritt:
„Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar. Im Verfahren hat der BKM seine schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können. Das Gericht hat festgestellt, dass es an einem Tatsachenkern fehlt und die Äußerung den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet. Nach Einschätzung des Gerichts ist die Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach ‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‘ in Bezug auf die Buchhandlung vorlägen, nicht tragfähig. Aus ihr könne nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, es handele sich bei um politische Extremisten.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt sich, dass die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis äußerst dünn ist. Herr Weimer hat sich offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz verlassen, statt nachzufragen. Das zeigt nochmal, dass das Haber-Verfahren, das derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist. Denn es führt dazu, dass Behörden blind Einschätzungen des Verfassungsschutzes übernehmen, ohne dass diese überprüfbar sind oder die Betroffenen auch nur erfahren, dass etwas gegen sie vorliegt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis einzustellen.“

