Kein „Fastenbrechen finanziert vom Steuerzahler“: Kantinenpächterin der Dortmunder Arbeitsagentur erwirkt einstweilige Verfügung gegen NiUS

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Das Landgericht Köln hat dem rechtspopulistischen Portal NiUS mit Beschluss vom 21.04.2026 mehrere Falschbehauptungen in Bezug auf die Kantinenpächterin der Dortmunder Bundesagentur für Arbeit, Selvi Aksünger, verboten. Zudem darf NiUS mehrere Fotos nicht mehr zeigen.

NiUS hatte eine Veranstaltung in der Kantine der Bundesagentur als „Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger“ dargestellt und behauptet, sie sei „vom Steuerzahler“ finanziert worden. Beides ist falsch: Bei der Veranstaltung handelte es sich um die Eröffnungsfeier der Kantine, zu der ausschließlich Mitarbeitende der Agentur für Arbeit und umliegender Büros eingeladen waren. Bürgergeldempfänger:innen waren bereits kein Zielpublikum der Veranstaltung. Auch erfolgte die Eröffnungsfeier auf Einladung der Pächterin, die die Kosten selbst gedeckt hatte. Eine Finanzierung aus Steuermitteln fand also nicht statt.

Auch die Nutzung mehrerer Fotos, mit denen der Artikel bebilderte wurde, hat das Gericht dem Portal untersagt. Insbesondere in Bezug auf ein Foto, das Selvi Aksünger bei der Eröffnungsfeier zeigte, machte das Gericht deutlich, dass kein überwiegendes Interesse an der Fotonutzung bestehe, nicht zuletzt wegen des falschen Kontexts, in den die Bilder gestellt worden waren.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwältin Sophie Hartmann, die das Verfahren geführt hat, erklärt: „Wer versucht, eine gewöhnliche Kantineneröffnung zu einem Skandal aufzublasen, muss sich an die Fakten halten. Das Gericht hat zentrale Aussagen des Artikels beanstandet, man muss hier also von Desinformation sprechen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen. Sollte NiUS die nun verbotenen Behauptungen wiederholen, droht ein empfindliches Ordnungsgeld. Außerdem wird NiUS die Kosten des Verfahrens zahlen müssen.“

Selvi Aksünger zeigt sich über die Entscheidung erleichtert: „Es ist belastend, wenn eine Veranstaltung, die man selbst mit viel Engagement organisiert hat, öffentlich falsch dargestellt wird. Nach der Berichterstattung erhielt ich sogar Drohanrufe. Das zeigt, welche Auswirkungen solche Unwahrheiten haben können. Ich bin erleichtert, dass das Gericht die falsche Darstellung untersagt hat und meine Rechte geschützt wurden.“

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge