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Buchhandlungspreis: Rechtsschutz? Nicht vorgesehen.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge hat in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R 4/2026) einen Standpunkt zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis veröffentlicht. Der Beitrag beschäftigt sich mit einem Verfahren, das in der öffentlichen Diskussion bislang kaum bekannt war – und das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist.

Hintergrund ist das sogenannte Haber-Verfahren: Ein 2017 eingeführter Erlass ermöglicht es Bundesbehörden, bei Förderentscheidungen beim Verfassungsschutz anfragen zu lassen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu einem Antragsteller vorliegen. Die anfragende Behörde erhält eine knappe Ja/Nein-Auskunft – ohne Begründung, ohne Möglichkeit zur Stellungnahme, ohne gerichtliche Überprüfung für die Betroffenen.

Im Fall des Buchhandlungspreises wurde das Verfahren nicht nur angewendet, sondern aktiv verschleiert: Die ausgeschlossenen Buchläden erhielten eine Absage, in der ihnen mitgeteilt wurde, die unabhängige Jury habe sie nicht ausgewählt – obwohl die Jury sie tatsächlich benannt hatte. Der Beitrag analysiert, warum dieses Vorgehen mit dem Recht auf gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns unvereinbar ist, und setzt sich kritisch mit der Rolle des Verfassungsschutzes als faktischem Gatekeeper staatlicher Förderung auseinander.

Der Beitrag ist im Archiv der K&R abrufbar.