- Kulturstaatsminister weigert sich, Unterlassungserklärung abzugeben
- Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt
Der Bevollmächtigte des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“, Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, hat gestern Abend beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gestellt. Dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien soll verboten werden, den Buchladen und seine Betreiberinnen öffentlich als politische Extremistinnen zu bezeichnen. Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer hatte in einem Interview mit der Zeit am 18.03.2026 auf die Frage „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ gesagt: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Auf die außergerichtliche Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ließ Dr. Weimer über eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei erklären, dass die Aussage in dem Interview keinen Bezug zu den Betreiberinnen des Buchladens aufweise. Er habe nur abstrakte Ausschlusskriterien dargestellt.
Im Übrigen sei Dr. Weimer in dem Interview auch als Privatperson aufgetreten und berufe sich auf das Recht zur freien Meinungsäußerung. „Höchst hilfsweise“ nimmt Dr. Weimer für sich in Anspruch, dass er sich bei seinen Äußerungen auf einen hinreichenden Tatsachenkern bezogen habe. Es müsse ihm möglich sein, basierend auf Informationen des Verfassungsschutzes zu handeln und basierend darauf auch öffentlich zu kommunizieren.
„Es handelt sich um eine hilflose Verteidigungsstrategie. Weimer gibt ein großes Interview zum Ausschluss dreier Buchläden vom diesjährigen Buchhandlungspreis und sagt, weil er keine Namen genannt hat, weiß auch keiner, um wen es geht. Man gewinnt den Eindruck, Herrn Weimer fehle es an dem nötigen Respekt für die betroffenen Buchhändlerinnen und die Öffentlichkeit, denn er hält sie offenbar für blöd“, kommentiert Dr. Prigge das Schreiben. „Durch die bundesweite Debatte der vergangenen Tage ist allgemein bekannt, wer die Betroffenen sind. Im gesamten Interview wird dies auch vorausgesetzt, wenn von drei Buchläden die Rede ist.“
Dr. Prigge weiter: „Mit seiner Äußerung wollte Herr Weimer die Buchläden unter Inanspruchnahme staatlicher Autorität als Extremisten brandmarken, um sein eigenes Handeln zu legitimieren. Er setzt auf diffuse Vorwürfe, statt nachprüfbare Belege vorzubringen. Als Amtsträger ist er aber an das Sachlichkeitsgebot gebunden. Herr Weimer hatte die Möglichkeit einzulenken, wollte sie aber nicht nutzen. Daher wird nun das Verwaltungsgericht Berlin darüber entscheiden, ob er seine Amtspflichten verletzt hat.“
„Die Situation wird rechtlich und politisch immer grotesker. Wer sich als Minister derart verteidigen lässt, muss sich auch nicht wundern, wenn bereits nach einer Woche eine Petition, die seinen Rückritt fordert, mehr als 130.000 mal unterzeichnet wurde“, kommentiert RA Sven Adam die aktuellen Äußerungen der von dem Kulturstaatsminister beauftragten Kanzlei. Die Kampagne „Lesen hilft!“ (https://lesen-hilft.org/) hat auf WeAct (https://weact.campact.de/petitions/kultur-braucht-freiheit-freiheit-braucht-kultur-weimer-muss-weg) eine Petition gestartet, die den Rücktritt von Wolfram Weimer fordert. Mit Stand vom 24.03.2026 haben die Petition mehr als 130.000 Personen unterzeichnet.
Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 – kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 – kontakt@prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 – voigt@strafverteidiger-bremen.de
für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), The Golden Shop (Bremen), Zur schwankenden Weltkugel (Berlin)

