Bundesbeauftragter für Kultur und Medien (BKM) hat Buchhandlungen belogen

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  • Bundesbeauftragter für Kultur und Medien (BKM) hat Buchhandlungen belogen
  • Zwei der ausgeschlossenen Buchhandlungen waren für Sonderpreis vorgesehen
  • Klagen sind erhoben
  • Sammelaktion für die Buchhandlungen gestartet

Berlin, Bremen, Göttingen, den 11.03.2026

Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht. In einer vom BKM zu verantwortenden E-Mail vom 10.02.2026 heißt es: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“

Die Jury hat in ihrer Stellungnahme vom 09.03.2026 klargestellt, dass sie die drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die nachträgliche Entscheidung, die drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, sei von dem BKM getroffen worden und hätte außerhalb des Einflussbereichs der Jury gelegen.

„Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat nicht nur den Buchhandelspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt. Wir prüfen jetzt zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde.“ erklärt RA Sven Adam als Bevollmächtigter der Buchhandlung Rote Straße (Göttingen) zu den neuen Erkenntnissen aufgrund der Erklärung der Jury.

Das BKM hat wahrheitswidrig suggeriert, die Buchhändlerinnen wären von der Jury nicht für den renommierten Buchhandlungspreis ausgewählt worden. Hätte nicht ein:e Whistleblower:in die Vorgänge öffentlich gemacht, würden die Klägerinnen bis heute dem Irrtum aufsitzen, die Fachjury hätte sich gegen sie entschieden. „Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen.“ erklärt RAin Voigt als Bevollmächtigte der Buchhandlung „Golden Shop“ (Bremen).

Indes ist auch bekannt geworden, dass zwei der drei ausgeschlossenen Buchhandlungen sogar als „besonders herausragende Buchhandlungen“ prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten. Es handelt sich um die Buchhandlungen Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen). „Nicht nur der Streitwert der Klagen hat sich dadurch erhöht. Es wird auch deutlich, dass der Bundesbeauftragte keinerlei Respekt vor der Fachjury hat.“, so RAin Voigt weiter.

Seit gestern sind auch die Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig. „Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Die Anwendung des Haber-Verfahrens sendet an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land die Botschaft: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst. Überleg dir, wen du einlädst. Halt dich zurück, wenn du Fördergelder beantragst. Der Datenaustausch befördert eine schleichende Selbstzensur, die mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar ist“, führt RA Dr. Jasper Prigge, der den Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin) vertritt, abschließend aus.

Neben den vielen Unterstützungsangeboten aus Politik, Gesellschaft und insbesondere dem Buchhandel läuft seit dem Wochenende unter der Adresse https://lesen-hilft.org eine Sammelaktion zur finanziellen Unterstützung der Grundsatzverfahren der drei Buchhandlungen. Auf der Internetseite heißt es: „Diese Kampagne ist mehr als eine finanzielle Unterstützung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass unabhängige Buchkultur wichtig ist.“

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge