Rap-Artist Maurice Conrad erwirkt einstweilige Verfügung gegen Meta-Werbebeschränkungen

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  • Rap-Artist Maurice Conrad hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Meta erwirkt: Meta muss Werbebeschränkungen auf seinem Instagram-Account aufheben
  • Das Unternehmen hatte ohne vorherige Ankündigung und Begründung umfassende Beschränkungen verhängt, die sowohl die Album-Promotion als auch die anstehende Tour von Conrad erheblich gefährdeten
  • Die Entscheidung betont, dass Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung nicht für willkürliche Eingriffe nutzen dürfen – ein wichtiges Signal für Content Creator:innen

Ende Februar erscheint das Debutalbum von Maurice Conrad. Mitten in der Promo-Phase belegte Meta sein Instagram-Konto ohne jede Warnung oder Begründung mit einer Werbebeschränkung. Dagegen ging der Rap-Artist nun erfolgreich vor und erwirkte vor der Kartellkammer des Landgerichts Mainz eine einstweilige Verfügung. Meta muss die Werbebeschränkung nun aufheben und darf künftig keine willkürlichen Beschränkungen mehr vornehmen.

Als nicht binärer Rap-Artist, der offen queer auftritt, ist Maurice Conrad teils heftigen Anfeindungen aus der Rapszene ausgesetzt. Auch sein Instagram-Account wird seit Monaten immer wieder Ziel willkürlicher Beschränkungen durch Meta. 

Ende Oktober 2025 veröffentlichte er in einer Story eine private Instagram-Nachricht, in der ihm sexuelle Gewalt angedroht wurde. Dafür wurde er von Meta wegen der Verbreitung „sexueller Inhalte” mit einer Reihe von temporären Einschränkungen für seinen Account belegt. Über den Einspruch gegen diese Beschränkungen hat Meta bis heute nicht entschieden. 

Ende November postete Conrad das Cover seines Debütalbums „Safe for Work“, das auf allen gängigen Musik-Streaming-Plattformen ohne Einschränkungen abrufbar ist. Der Instagram-Algorithmus stufte das Motiv jedoch – jedenfalls für eine männlich gelesene Person – als zu freizügig ein, woraufhin der Beitrag gesperrt wurde. Nach einer Beschwerde wurde das Posting wieder freigeschaltet.

Im Dezember verhängte Meta schließlich ohne vorherige Ankündigung oder Begründung eine umfassende Werbebeschränkung gegen seinen Account. Dadurch wurden sowohl die Albumveröffentlichung als auch die anstehende Tour erheblich gefährdet. Gerade für Newcomer ist Werbung über die Meta-Plattformen ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Release-Strategie.

Die Kartellkammer des Landgerichts Mainz bestätigte nun, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung nicht zu willkürlichen Eingriffen nutzen darf, und verpflichtete das Unternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung zur Aufhebung der Werbebeschränkungen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Maurice Conrad zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens: „Ich bin wirklich sehr froh, dass die Beschränkungen aufgehoben werden mussten. Der Beschluss macht mir als Content Creator und Musiker Mut, der Willkür von großen Social-Media-Plattformen nicht mehr machtlos ausgesetzt zu sein.“

Rechtsanwalt Dr. Sascha Wolf, der das Verfahren gegen Meta geführt hat, erklärt dazu: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen an die Plattformen. Sie zeigt, dass mit Marktmacht verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Willkürliche und mitunter existenzbedrohende Beschränkungen der Accounts von Artists und Unternehmen müssen nicht hingenommen werden. Das gilt nicht nur bei Kontosperrungen, sondern auch für Werbebeschränkungen, wie das Landgericht jetzt bestätigt hat.“


Entscheidung im Volltext

LG Mainz, Beschluss vom 22.01.2026 – 9 O 30/26

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge