Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Chefredakteur des rechten Nachrichtenportals „NiUS“ mit Beschluss vom 04.11.2025 (2-03 O 404/25) untersagt, ein Foto des Queerbeauftragten der Berliner Landesregierung, Alfonso Pantisano, in einem X-Beitrag zu veröffentlichen. In seinem Beitrag hatte Reichelt über einen Mann geschrieben, der wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden war und zugleich das Foto Pantisanos verwendet. Einleitend hieß es „Dieser Mann wurde von Bundesregierung und Berliner Regierung hofiert und finanziert. Man arbeitete mit ihm zusammen, nachdem er wegen Besitz/Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden war und ließ ihn staatlich organisiert und veranstaltet auf Kinder los.“ Für einen durchschnittlichen Nutzer sah es so aus, als sei der auf dem Foto abgebildete Pantisano der Mann, der strafrechtlich verurteilt wurde.
Wegen der damit verbundenen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts wurde Reichelt abgemahnt. Daraufhin veröffentlichte er eine „Klarstellung“, allerdings ohne sein ursprüngliches Posting zu verändern oder zu löschen. Dieses war weiterhin abrufbar und daher war die „Klarstellung“, so meinte Pantisano, nicht ernsthaft.
Das Landgericht Frankfurt am Main war derselben Auffassung und untersagte Reichelt die weitere Verbreitung des Fotos. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Pantisano im Verfahren vertreten hat, erläutert hierzu: „Mit Straftaten in Verbindung gebracht zu werden, mit denen man nichts zu tun hat, muss sich niemand gefallen lassen. Das gilt vor allem, wenn es um Sexualstraftaten geht. Der erweckte Eindruck verletzt das Persönlichkeitsrecht von Herrn Pantisano schwerwiegend.“
Alfonso Pantisano erklärt: „Das ist die ‚Methode Reichelt‘: die Fakten verdrehen und dann so tun, als sei nichts gewesen. Wer so agiert, betreibt keinen Journalismus, sondern einen Feldzug gegen unsere Demokratie und dagegen wehre ich mich.“
Pressemitteilung aufgegriffen:
Frankfurter Rundschau: Berliner Queer-Beauftragter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Julian Reichelt
Queer.de: Queerbeauftragter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Julian Reichelt

