Rechte Medien müssen Falschbehauptungen über Bundesverband Trans* unterlassen

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  • Rechte Medien stellen unwahre Tatsachenbehauptungen über den Bundesverband Trans* e.V. im Zusammenhang mit Finanzierung aus öffentlichen Mitteln auf
  • Landgericht Frankfurt am Main erlässt einstweilige Verfügungen
  • Zuvor hatten die AfD-Bundestagsfraktion und weitere Medien bereits strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben

Bereits seit einiger Zeit greifen rechte Kreise Projekte, die für gesellschaftliche Vielfalt und den Schutz von Minderheiten stehen, verstärkt an. Dies ist international zu beobachten, man denke an die von der US-Regierung erzwungene Einstellung von Diversityprogrammen in Unternehmen. Deutschland ist hier keine Ausnahme. Vor allem die Finanzierung von Organisationen aus öffentlichen Mitteln wird hierzulande kritisiert. Diese Kritik ist von der Meinungsfreiheit geschützt. Nicht erlaubt ist in diesem Zusammenhang aber die Verbreitung von Falschbehauptungen, wie nun das Landgericht Frankfurt am Main nochmal klargestellt hat.

Zahlreiche rechte Medien berichteten am 25.06.2025 über den Bluesky-Post einer ehemaligen Mitarbeiter*in des Bundesverband Trans* e.V. In diesem Posting sprach sich die Ex-Mitarbeiter*in dafür aus, reiche Menschen zu ermorden. In der darauf folgenden Berichterstattung wurde der Eindruck erweckt, der Bundesverband Trans* sei aktuell Arbeitgeber der Autor*in des inakzeptablen Postings. Zum Teil wurde daraus der – unzulässige – Schluss gezogen, es habe einen aus Steuermitteln finanzierten Mordaufruf gegeben.

Durch den Fokus der Berichterstattung auf die Finanzierung des Bundesverbandes Trans* war die Verbreitung der unwahren Tatsachenbehauptungen besonders geeignet, die öffentliche Wahrnehmung des Vereins zu schädigen und seine Tätigkeit erheblich zu gefährden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat unter anderem den Medien „NiUS“ und „Apollo News“ mit Beschlüssen vom 09.07.2025 (Az. 2-03 O 215/15) und 08.07.2025 (Az. 2-03 2O 216/25) diverse Äußerungen untersagt. Unter anderem darf „NiUS“ nicht mehr behaupten, die für die Förderung einzelner Projekte zuständige CDU-Ministerin Karin Prien finanziere einen Mordaufruf gegen „reiche Menschen“ mit 475.000 Euro.

Einige andere rechte Medien sowie die AfD-Bundestagsfraktion, die die unwahren Tatsachenbehauptungen ebenfalls verbreitet hatten, hatten bereits zuvor strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.

Die Geschäftsführer des Bundesverbands Trans*, Ben Manuš Liehr und Moritz Sander, äußern sich erleichtert: „Wir erleben verstärkt mediale Angriffe und Diffamierungskampagnen gegen queere Organisationen. Deshalb sind wir froh, dass wir die Rechte des Vereins vor Gericht verteidigen konnten und ein Zeichen für Vielfalt setzen konnten.“

Rechtsanwältin Sophie Hartmann, die die Verfahren für den Bundesverband Trans* maßgeblich geführt hat, erklärt dazu: „Falschbehauptungen müssen nicht hingenommen werden, erst Recht nicht, wenn sie geeignet sind, die finanzielle Grundlage von Projekten infrage zu stellen. Medien müssen sorgfältig recherchieren, ob ihre Behauptungen korrekt sind. Unwahrheiten verbreiten sich im Netz schnell, der Fall zeigt aber auch, dass ein wirksamer Rechtsschutz möglich ist.“

Die Entscheidungen sind im Eilverfahren ergangen und noch nicht rechtskräftig. Die Antragsgegner können Widerspruch einlegen.

Fundstellen der Entscheidungen

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2025 – Az. 2-03 2O 216/25

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.07.2025 – Az. 2-03 2O 215/25

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge