Wort-/Bildmarke oder Wortmarke anmelden?

Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, eine Marke anzumelden, stellt sich danach oft die Frage, was für eine Marke es denn sein soll. Denn eine Marke kann nicht nur aus Buchstaben bestehen, sondern es sind unzählige Markenformen denkbar, so unter anderem auch eine Wort-Bildmarke.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Neben der bekannten Wortmarke, die tatsächlich nur aus Buchstaben und/oder Zahlen besteht, sind die Wort-Bildmarke und die Bildmarke die häufigsten Markenformen.

Was ist eine Wort-/Bildmarke?

Bei einer Wort-Bildmarke handelt es sich oftmals um eine Kombination aus einer Wortmarke (Buchstaben und Zahlen sowie Sonderzeichen ohne grafische Ausgestaltung) und einer Bildmarke (Logos, Bilder, Abbildungen etc.).

Wortmarke

NIKE

Eine Wortmarke schützt dabei die Darstellung der gewählten Zeichenfolge in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben.

Wort-/Bildmarke

Wenn es Ihnen darum geht, die Zeichen in einer besonderen Schriftart, also besonders typografisch ausgestaltet oder als farbige Buchstaben zu schützen, sollten Sie stattdessen eine Wort-/Bildmarke anmelden. Auch wenn Schriftzeichen im Zusammenhang mit weiteren grafischen Elementen (wie zum Beispiel dem „Swoosh“ von Nike im Beispiel oben) geschützt werden sollen, ist die Wort-/Bildmarke die richtige Markenform.

Bildmarke

Wollen Sie eine zweidimensionale Gestaltung, also Bilder und grafische Elemente ohne Zeichen schützen lassen, also zum Beispiel Symbole, nicht-lateinische Schriftzeichen, Piktogramme oder Abbildungen von Gegenständen, dann ist die Bildmarke die Markenform Ihrer Wahl.

Vorteile einer Wort-/Bildmarke

Die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke bietet Ihnen gewisse Vorteile gegenüber der Anmeldung als andere Markenform:

Anmeldung einer schutzunfähigen Wortmarke als Wort-/Bildmarke

Der größte praktische Vorteil einer Wort-Bildmarke ist, dass so auch ansonsten schutzunfähige Wortmarken als Marke angemeldet werden können. Oftmals scheitert die Eintragung von Wortmarken daran, dass diese zu beschreibend und damit auch nicht unterscheidungskräftig sind.

So kann etwa die Marke „perfect bar“ (= perfekter Riegel) nicht für den Bereich Nahrungsergänzungsmittel in Form von Riegeln eingetragen werden, da sie lediglich beschreibend ist.

EuG Urteil vom 8.11.2018, T-758/17 u. T-759/17

Als Wort-Bildmarke mit einer grafischen Gestaltung könnte „perfect bar“ aber wiederum eintragungsfähig sein. Wichtig ist, dass die grafische Gestaltung umso unterscheidungskräftiger sein muss, desto beschreibender der Wortbestandteil ist. Die bloße Abbildung eines Müsliriegels und eine besondere Schriftart würden hier also nicht ausreichen. Zu dieser Problematik gibt es auch eine instruktive Publikation auf den Seiten des DPMA.

Wort-Bildmarke ist eintragungsfähig

Die Gestaltung der Wort-/Bildmarke weist aber eine den Schutz begründende Komplexität auf. Die Anordnung der Bestandteile „food“ sowie „Eventservice & Management“ außerhalb des Kreises, der „artists“ umrahmt und die Höhe des dreizeiligen Zeichens überragt, wirkt hinreichend eigentümlich, zumal die Schrift von „foodartists“ dieses deutlich von den Branchenangaben „Eventservice & Management“ abhebt und als unterscheidungskräftigte Bezeichnung markenmäßig herausstellt. Das Gesamtzeichen wird sich so dem Publikum als betriebliches Unterscheidungsmittel einprägen.

BPatG, Beschluss vom 19.04.2012 – 27 W (pat) 528/12

In dieser Entscheidung zeigte sich das Bundespatentgericht sehr großzügig, was die Eignung als unterscheidungskräftige Bezeichnung angeht. Im Zweifel sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass eine mehrzeilige Anordnung der Zeichen und ein Symbol ausreichen, um die ansonsten nicht eintragungsfähige Marke unterscheidungskräftig werden zu lassen. Das hier dargestellte Zeichen hat zudem deswegen auch nur einen geringen Schutzumfang. Alle darin enthaltenen Wörter (foodartists, food, artists und natürlich Eventservice & Managament) können in veränderter Gestaltungsform und auch in Kombination weiter genutzt werden, ohne dass der Markeninhaber sich dagegen wehren könnte.

Wort-Bildmarke ist nicht eintragungsfähig

Die Wortkombination „girocard“ ist weder ihrer Struktur nach ungewöhnlich noch verstößt sie gegen die Sprachgewohnheiten. Daher erweckt das fragliche Zeichen, das den Regeln der englischen Grammatik folgend in korrekter Reihenfolge aus den Wörtern „giro“ und „card“ zusammengesetzt ist, bei den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Eindruck, der von dem, der bei bloßer Aneinanderreihung dieser beiden Wörter entsteht, hinreichend stark abweicht, um ihre Bedeutung und ihre Tragweise zu verändern (25/05/2018, R 1922/2017-5, girocard (fig.), § 27). Die Wortkombination „girocard“ enthält auch keine schöpferischen Elemente, die ihr insgesamt die Fähigkeit verleihen könnten, Waren der Anmelderin von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. 21/01/2009, T-399/06, Giropay, ECLI:EU:T:2009:11, § 37, 38).

Das Bildelement der angemeldeten Marke erschöpft sich in einer einfachen und allgemein üblichen Darstellung einer Tastatur (3 Tasten zu vier Reihen) eines Geld- oder Verkaufsautomaten bzw. eines Kartenlesegeräts mit einem Kartenschlitz, dessen Eingang durch einen Pfeil symbolisiert wird.

EUIPO Entscheidung v. 11.2.2022 – R 1326/2021-1

In dieser relativ aktuellen Entscheidung bekräftigt die erste Beschwerdekammer des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) noch einmal den Grundsatz, dass eine rein beschreibende Wortmarke (girocard) nicht durch das Hinzufügen von rein beschreibenden Darstellungen (Tastatur eines Geldautomaten) zu einer unterscheidungskräftigen Wort-/Bildmarke wird.

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Wiedererkennungswert bei Bildbestandteilen

Ein weiterer Vorteil der Wort-/Bildmarke ist, dass viele Menschen sich bestimmte Muster, grafische Gestaltungen und Logos leichter merken können als Wörter. Indem bei einer Wort-Bildmarke die Wortbestandteile in Kombination mit einer einprägsamen Gestaltung verwendet werden, erhöhen Sie den Wiedererkennungswert Ihrer Marke.

Nachteile einer Wort-/Bildmarke

Natürlich sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass eine Wort-Bildmarke nicht nur Vorteile bietet. Denn eine Wort-/Bildmarke schützt die grafische Ausgestaltung der Marke, so wie sie im Register eingetragen ist. Daraus ergeben sich die folgenden Nachteile:

Begrenzter Schutzumfang

Diese oben geschilderte Umgehung hat damit aber auch zur Folge, dass der Wort-/Bildmarke nur ein begrenzter Schutzumfang zukommt. Bei beschreibenden Wortbestandteilen sind diese nicht alleine geschützt, sondern immer nur in der konkreten grafischen Ausgestaltung.

Dies gilt natürlich nicht, wenn der Wortbestandteil nicht beschreibend ist, hier empfiehlt sich aufgrund des größeren Schutzumfanges aber immer auch die Anmeldung einer entsprechenden Wortmarke.

Beschränkte Modernisierungs-/ Rebrandingmöglichkeiten

Wenn Sie Ihr Unternehmenslogo als Wort-Bildmarke anmelden, kann es nur begrenzt verändert oder modernisiert werden, bei größeren Veränderungen sollte zur Sicherheit eine neue Wort-Bildmarke angemeldet werden.

Urheberrechte müssen geklärt sein

Auch sollten Sie davon absehen, im Internet verfügbare Logos für Ihre Bildmarke zu nutzen, ohne sich über die Lizenzen zu informieren. Erreicht die Gestaltung des Logos eine besondere individuelle Schöpfungshöhe, ist das Logo über das Urheberrecht geschützt. Wenn Sie es dennoch ohne Lizenz nutzen, müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen und werden die Marke sehr wahrscheinlich auch löschen lassen müssen.

Was kostet die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke?

Für eine nationale Markenanmeldung zahlen Sie bei der Wort-/Bildmarke genauso viel wie bei der Anmeldung einer Wortmarke: 290,00 € für eine elektronische Anmeldung und 300,00 € bei einer Anmeldung in Papierform. In den Gebühren sind bereits 3 Waren- und Dienstleistungsklassen erhalten.

Für eine Unionsmarke zahlen Sie 850,00 € bei einer elektronischen Anmeldung und 1.000,00 € für eine Anmeldung in Papierform. Hier ist nur eine Waren- und Dienstleistungsklasse in den Gebühren enthalten.

Für eine internationale Registrierung stellt die WIPO einen Gebührenrechner bereit. Hier müssten Sie auf jeden Fall 180,00 € Weiterleitungsgebühr an das DPMA bezahlen und eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke als Basismarke angeben. Farbige Marken kosten oftmals mehr. Für ein Land betragen die Gebühren regelmäßig mehr als CHF 750, bei einer farbigen Marke CHF 1.000.

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