Was ist eine Abmahnung und wie wehre ich mich gegen sie?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, müssen Sie entscheiden, wie Sie auf die Forderungen des Abmahnenden reagieren. Was Sie dabei beachten und was Sie auf keinen Fall tun sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren. Der Abmahnende verlangt in der Regel, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und setzt eine Frist, innerhalb derer der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben soll. Darüber hinaus können weitere Ansprüche geltend gemacht werden, beispielsweise auf Schadensersatz. Reagiert der Abgemahnte nicht oder gibt er keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben.

Im Markenrecht geht einer Abmahnung gelegentlich eine Berechtigungsanfrage voraus. Mit dieser will der Abmahnende abklären, ob eine Abmahnung ausgesprochen werden soll oder ob der Betroffene beispielsweise zur Nutzung einer Marke berechtigt ist.

Auch eine Berechtigungsanfrage sollten Sie ernst nehmen, denn eine Abmahnung im Markenrecht verursacht erhebliche Kosten. Besteht keine Berechtigung zur Nutzung der Marke, kann eine Abmahnung durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegebenenfalls vermieden werden.

Was ist der Inhalt einer Abmahnung?

Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten genau beschreiben. Der Abgemahnte soll erkennen können, was der Abmahnende beanstandet. Zudem müssen gerichtliche Schritte angedroht werden.

Zumeist liegt einer Abmahnung ein Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei. Dieser ist nicht verpflichtend und sollte auf keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden. Denn gegebenenfalls ist die Formulierung zu weitgehend und muss eingeschränkt werden.

Vor allem im Urheberrecht kann eine Abmahnung unwirksam sein, wenn sie bestimmte formale Anforderungen nicht einhält. Die Abmahnung muss in klarer und verständlicher Weise

  • Name oder Firma des Verletzten angeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
  • die Rechtsverletzung genau bezeichnen,
  • geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufschlüsseln und
  • wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Nicht immer halten Abmahnungen diese Voraussetzungen ein. In diesen Fällen kann vor allem kein Ersatz von Rechtsanwaltskosten gefordert werden.

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Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie schnell, aber besonnen reagieren. Rufen Sie uns an und wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.


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Welche Kosten entstehen?

Wird ein Rechtsanwalt damit beauftragt, eine Abmahnung auszusprechen, muss der Abgemahnte die entstehenden Kosten tragen – wenn die Abmahnung denn berechtigt ist. Werden mehrere Beanstandungen ausgesprochen und trifft nur ein Teil zu, kann der Abmahnende nur die anteiligen Kosten geltend machen.

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Im Urheberrecht ist dieser bei Privatpersonen in einfach gelagerten Fällen auf 1.000,00 € begrenzt, was im Ergebnis einen Betrag von ca. 150,00 € ergibt. In anderen Bereichen können die Kosten deutlich höher liegen.

Wie können Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Nicht auf eine Abmahnung zu reagieren, ist keine gute Idee. Es besteht das Risiko, dass der Abmahnende gerichtlich vorgeht, was zu erheblichen Kosten führen kann. Im schlimmsten Fall muss der Geschäftsbetrieb zum Teil eingestellt werden, wenn beispielsweise ein Produkt wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung nicht mehr vertrieben werden darf.

Checkliste: Reaktion auf eine Abmahnung

  1. Fristen prüfen

    Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, um weitergehende Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.

  2. Kein Kontakt zum Abmahnenden

    Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Prüfung vornehmen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

  3. Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben

    In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sie verpflichten sich zu einer Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Unterlassungsverpflichtung viel zu weit geht oder Sie hohe Summen zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.

  4. Rechtslage prüfen

    Ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, wird eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen und Sie über Ihre Optionen aufklären. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll, selbst wenn ein Verstoß vorliegt. Denn eine einstweilige Verfügung kann im Einzelfall gegenüber dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe vorteilhaft sein. Dies gilt vor allem, wenn ein Verstoß leicht auftreten kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen einzutreiben.

  5. Rechtsverstoß dauerhaft beenden

    Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.

Welche Möglichkeiten bestehen bei einer unberechtigten Abmahnung?

Ist eine Abmahnung unberechtigt, muss eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Der Abgemahnte kann darauf warten, dass der Abmahnende ein gerichtliches Verfahren einleitet. Er muss aber nicht untätig bleiben, sondern hat weitere strategische Optionen:

Hinterlegung einer Schutzschrift

Wenn der Abgemahnte vermeiden will, dass der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirkt, kann er eine Schutzschrift hinterlegen. In dieser kann er darlegen, warum der (mögliche) Antrag unzulässig oder unbegründet ist. Zumeist gelingt es durch eine Schutzschrift, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu vermeiden.

Gegenabmahnung

In geeigneten Fällen kann der Abgemahnte auf Angriff schalten und den Abmahnenden seinerseits für einen Rechtsverstoß abmahnen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei helfen, mögliche Rechtsverstöße zu identifizieren und die Gegenabmahnung auszusprechen. Dies kann auch sinnvoll sein, wenn die Abmahnung der Gegenseite ganz oder teilweise berechtigt ist.

Negative Feststellungsklage

Ist der Abgemahnte der Auffassung, dass die Abmahnung unberechtigt ist, muss er nicht unbedingt abwarten. Er kann den Abmahnenden gerichtlich in Anspruch nehmen und gerichtlich feststellen lassen, dass die geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise nicht bestehen.

Was kann ein Rechtsanwalt bei einer Abmahnung tun?

Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Abmahnung formell ordnungsgemäß ist und ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Bei einer unberechtigten Abmahnung ist eine effektive Abwehr der Abmahnung wichtig, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Aber auch im Falle einer berechtigten Abmahnung ist eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt wichtig, um bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung keine Fehler zu machen. Zudem kann ein Rechtsanwalt dabei helfen, Forderungen des Abmahnenden durch Verhandlungen zu reduzieren.

Generell gilt, dass die Beanstandungen vor Abgabe einer Unterlassungserklärung restlos beseitigt sind. Auch hier kann ein Rechtsanwalt dabei helfen, teure Fehler zu vermeiden. Denn ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung kann empfindliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.

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Bei einer Abmahnung sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Wenden Sie sich nicht selbst an die Gegenseite, sondern sofort an uns. Wir schätzen die Rechtslage ein und legen gemeinsam eine Strategie fest, die zu Ihnen passt.

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Einstweilige Verfügung

Antwortet der Abgemahnte nicht oder gibt er eine Unterlassungserklärung nicht wie gefordert ab, kann der Abmahnende gerichtliche Maßnahmen ergreifen. In der Regel wird er eine einstweilige Verfügung beantragen, um seine Rechte zu sichern.

Die einstweilige Verfügung ist nur eine vorläufige Regelung, kann aber erhebliche Nachteile mit sich bringen. In jedem Falle handelt es sich um ein sehr spezielles Verfahren, das fehlerträchtig ist. Daher sollten Sie im Zweifel auf eine anwaltliche Vertretung setzen, die regelmäßig mit derartigen Eilverfahren zu tun hat.

Wie das Verfahren bei einer einstweiligen Verfügung genau abläuft, haben wir ausführlich in einem anderen Beitrag beschrieben.

Checkliste: Einstweilige Verfügung

  1. Einstweilige Verfügung zeitnah prüfen

    Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten, sollten Sie keine Zeit verlieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann einschätzen, ob sie erfolgreich angegriffen werden kann. Möglicherweise können Sie sich auch nur gegen die Kostenentscheidung zur Wehr setzen.

  2. 2-Wochen-Frist beachten

    Nach zwei Wochen kann der Anspruchsteller ein Abschlussschreiben versenden. Da dieses zusätzliche Anwaltskosten verursacht, sollten Sie vorher entschieden haben, wie Sie vorgehen wollen.

  3. Zugangsnachweis

    Die Abschlusserklärung muss dem Anspruchsteller zugehen. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie den Zugang nachweisen können. Dies ist bei einem einfachen Brief nicht gewährleistet.

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